Gehörschutz für Unternehmen

Ab 80 dB(A) Expositionspegel am Arbeitsplatz muss dem Mitarbeiter laut Gesetzgebung ein geeigneter Gehörschutz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 dB(A) muss ein Gehörschutz zwingend getragen werden. Gerade bei wechselnden Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen wie im Handwerk, ist ein individueller angepasster Gehörschutz die optimale Lösung für Sie und Ihre Mitarbeiter. Wir bieten Ihnen die optimale Versorgung Ihrer Firma mit „angepasstem Gehörschutz“ nach den gesetzlichen Vorgaben. Anstatt Wegwerfprodukte zu benutzen ist es auf die Dauer günstiger und umweltverträglicher, langlebige, maßgefertigte Gehörschutze zu benutzen.


Vorteile von maßgefertigtem Gehörschutz

  • Kostenersparnis von ca. 50% im Vergleich zu Einweggehörschutz durch die hohe Lebensdauer von ca. 5 Jahren
  • Dokumentierte Funktionsprüfung: Schutz je Mitarbeiter gegenüber der Berufsgenossenschaft
  • Richtige Auswahl mit dem geeigneten Dämmfilter je Mitarbeiter
  • Maßanfertigung für Ihre Mitarbeiter: Nur bei einem maßangefertigten Gehörschutz ist die Form der Ohranatomie genau angepasst und somit eine Trageakzeptanz über mehrere Stunden möglich
  • Beim Tragen des Gehörschutz bei der Arbeit geht die Verständigung dank Filtertechnik nicht verloren
  • Nur bei einem maßangefertigten Gehörschutz ist die Position fest definiert und somit der Höreindruck jeden Tag gleich (Warnsignalhörbarkeit, Kommunikation, usw.)
  • Kein Schwitzen, kein Stören von Brille/Helm, da der Gehörschutz nur im Gehörgang sitzt
  • In der Industrie schon seit Jahrzehnten bewährt
  • Filterwechsel jederzeit möglich
  • 100% "Made in Germany", inklusive Filtern

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