Bildschirmarbeitsplatzbrillen / Testbrille

Nicht die "Katze im Sack" kaufen! Nur bei uns: Bildschirmarbeitsplatz-Testbrille

Viele Menschen verbringen heutzutage einen großen Teil ihres Arbeitstages an mindestens einem Computerbildschirm. Um diese anspruchsvolle Sehaufgabe ohne Beschwerden meistern zu können, sind oft spezielle Gläser für den Arbeitsplatz notwendig. Nur bei uns können Sie im Kreis Rottweil 2 Wochen lang eine Computerarbeitsplatz/PC/Office/Raumbrille testen, um zu schauen ob Sie Ihnen im Geschäftsalltag und/oder in Ihrer sonstigen PC-Umgebung Erleichterung bereitet.

Katze im Sack kaufen? Nicht bei uns!
Katze im Sack kaufen? Nicht bei uns!

Vergleich Sehbereiche Gleitsichtbrille/Bildschirmarbeitsplatzbrille (symbolisch)
Vergleich Sehbereiche Gleitsichtbrille/Bildschirmarbeitsplatzbrille (symbolisch)
Vergleich Körperhaltung mit Lesebrille/Gleitsichtbrille und für die Büroumgebung optimierter Arbeitsplatzbrille
Vergleich Körperhaltung mit Lesebrille/Gleitsichtbrille und für die Büroumgebung optimierter Arbeitsplatzbrille

Was ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, auch bekannt als Arbeitsplatzbrille, PC-Brille, Raumbrille, Bildschirmbrille oder Office-Brille?

 

68 Prozent der 25- bis 54-jährigen und rund 60 Prozent der über 55-jährigen Deutschen verbringen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes jeden Tag Zeit vor dem Computerbildschirm. Dabei vergessen wir eins: Computerarbeit ist Schwerstarbeit für die Augen!

 

Experten sprechen bereits vom „Office-Eye-Syndrom“ – dem „Büro-Auge-Syndrom“ -, wenn von trockenen und geröteten Augen die Rede ist. Überbeanspruchung der Augen führt schnell zu Ermüdungserscheinungen, Kopfschmerzen und Lichtempfindlichkeit. Die Augen sind trocken oder sie tränen und brennen. Selten ist ein Arbeitsplatz vor dem Computer optimal auf unsere Augen ausgerichtet. Reflexionen, Spiegelungen und Flimmern auf dem Bildschirm, ein unangenehmer Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund, ein falscher Sitzabstand vor dem Monitor und schlechte Raumbeleuchtung sowie Sonnenstrahlen, die durchs Fenster auf den Bildschirm fallen und uns blenden; es existieren viele Störfaktoren, die Ihren Augen am Arbeitsplatz zu schaffen machen.

 

Unabhängig vom Auge leiden Personen mit Bidschirmarbeitsplatz oft unter Nacken- und Wirbelsäulenproblemen, welche durch die falsche, versteifte Sitzposition am PC verursacht werden kann. Nur mit einer speziellen Arbeitsplatzbrille wird eine angenehme, entspannte Haltung möglich. Mit einer reinen Einstärken- oder einer Gleitsichtbrille ist die Sitzhaltung vor dem Monitor immer unnatürlich.

 

Es gibt ergonomische Stühle gegen Rückenleiden und Spezial-Mäuse gegen Gelenkschmerzen, doch ein Aspekt bleibt oft unbeachtet: die richtige Brille für den Arbeitsplatz!

 

In Deutschland gilt seit Ende 2008 die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Diese Verordnung verfolgt die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Dazu zählt der Anspruch der Arbeitnehmer auf einen regelmäßigen Sehtest. Bei Bedarf steht Ihnen eine Brille zu. Informieren Sie sich über Ihren Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille: Gemäß der ArbMedVV sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren an Bildschirmgeräten tätigen Arbeitnehmern diese Brille zur Verfügung zu stellen und die Kosten in erforderlichem Umfang zu übernehmen. 

 

>>> PDF Download "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (-> siehe Seite 32)

 

Normalerweise müssen Sie die "Katze im Sack" kaufen, das heisst, Ihren Arbeitgeber schon vorab mit der Kostenübernahme behelligen und die Brille kaufen, ohne jemals die Möglichkeit gehabt zu haben zu probieren, ob Ihnen die PC-Brille einen signifikanten Vorteil verschafft. 

 

Anders bei uns: Sie bekommen beim Kauf einer Gleitsichtbrille auf Wunsch eine Computerarbeitsplatzbrille zum Testen für 14 Tage mit nach Hause. So können Sie in aller Ruhe ausprobieren, ob Sie Ihnen eine Erleichterung beim Sehen am Arbeitsplatz ist oder ob Ihnen die Sehbereiche der normalen Gleitsichtbrille ausreichen. Falls Sie sich gegen die Bildschirmarbeitsplatzbrille entscheiden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht weiter mit der Kostenübernahme behelligen, sondern erst dann, wenn tatsächlich nachweislich der Bedarf Ihrerseits besteht.