Ab 80 dB(A) Expositionspegel am Arbeitsplatz muss dem Mitarbeiter laut Gesetzgebung ein geeigneter Gehörschutz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 dB(A) muss ein Gehörschutz zwingend getragen werden. Gerade bei wechselnden Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen wie im Handwerk, ist ein individueller angepasster Gehörschutz die optimale Lösung für Sie und Ihre Mitarbeiter. Wir bieten Ihnen die optimale Versorgung Ihrer Firma mit „angepasstem Gehörschutz“ nach den gesetzlichen Vorgaben. Anstatt Wegwerfprodukte zu benutzen ist es auf die Dauer günstiger und umweltverträglicher, langlebige, maßgefertigte Gehörschutze zu benutzen.
Um Ihre und die Zeit Ihrer Mitarbeiter so wenig wie möglich zu beanspruchen, kommen wir bei Bedarf zu Ihnen in die Firma. Beim ersten Termin erfolgt die Beratung und digitale Abnahme der Ohrabdrücke mit dem Otoscan Ohrscanner. Beim zweiten Termin die Übergabe, Einweisung und Funktionsprüfung.